Die Historie zur B26neu

1995

Verkehrsentwicklungs­plan für den Großraum Würzburg

Der im Juli 1995 aufgestellte „Verkehrsentwicklungsplan für den Großraum Würzburg“ identifizierte bereits infrastrukturelle Defizite im Main-Spessart-Raum.

2001

Machbarkeitsstudie

Die umfassende Machbarkeitsstudie „Fernstraßenentwicklungsachse westliches Mainfranken“ kam 2001 u. a. zu folgendem Ergebnis: Eine Bundesfernstraße im westlichen Mainfranken zwischen den Bundesautobahnen A 3 und A 7 ist verkehrlich notwendig, raumstrukturell sinnvoll und umweltfachlich möglich. Es wurden zwei Varianten (Hauptkorridor Mitte und Kombinationslösung Nord+Süd) untersucht, die beide gleichermaßen empfohlen wurden.

Die Entscheidung für eine konkrete Variante wird im Zuge eines Raumordnungsverfahrens mit seinen vertiefenden Untersuchungen getroffen.

2004

Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen

Im Ergebnis der Maßnahmenprüfung zur Bedarfsplanfortschreibung wurde die B 26n in das vom Deutschen Bundestag am 01.07.2004 beschlossene 5. Fernstraßenausbauänderungs­gesetz und damit in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aufgenommen. Hier war der Abschnitt vom Autobahnkreuz Schweinfurt/Werneck bis nach Karlstadt im „Vordringlichen Bedarf“ (→ höchste Dringlichkeit). Der Abschnitt von Karlstadt bis zur A3 bei Helmstadt ist im Bedarfsplan im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ enthalten. Damit hat der Gesetzgeber verbindlich über den verkehrlichen Bedarf des Vorhabens entschieden.

2007

Großräumige Verkehrsuntersuchung

In Vorbereitung auf die weitere Planung und das anstehende Raumordnungsverfahren wurde im Juli 2007 eine „Großräumige Verkehrsuntersuchung zur Planung der B 26 neu“ vorgelegt. Die durchgeführten Modellrechnungen lassen folgende Aussagen zu: Der Hauptkorridor Mitte hat für die Erschließung des Main-Spessart-Raumes eine höhere Wirksamkeit als die Kombinationslösung Nord+Süd. Der erstgenannte Korridor ist daher aus verkehrlicher Sicht zu bevorzugen.

2010

Umweltfachliche Beiträge

Im Ergebnis der Umweltverträglichkeitsstudie sowie der FFH- und artenschutzrechtlichen Vorabschätzung sind im Hauptkorridor Mitte einschließlich des ergänzenden Zubringers Lohr deutlich geringere Beeinträchtigungen der Umwelt zu erwarten, als bei der Kombinationslösung Nord+Süd.

2011

Raumordnungs­verfahren

Im Raumordnungsverfahren wurden die möglichen Umsetzungskorridore untersucht.

Das Verfahren schließt mit dem Gesamtergebnis ab, dass der geplante Neubau der B 26n im sogenannten Hauptkorridor Mitte mit einem Zubringer nach Lohr den Erfordernissen der Raumordnung einschließlich der Belange des Umweltschutzes entspricht. Die Landesplanungsbehörde hat ihren Beschluss mit einem Prüfauftrag an den Straßenbaulastträger verbunden. Danach sollte geprüft werden, ob die wesentlichen verkehrlichen und raumstrukturellen Ziele der B 26n auch in einbahnig-zwei-/dreistreifiger Ausführung erreicht werden können. Wenn diese Bedingungen erfüllt werden, solle dieser Variante der Vorzug gegeben werden. Unabhängig von der Querschnittsbreite seien die Zubringer gemeinsam mit der B 26n zu realisieren.

2016

Bundesverkehrswege­plan und Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen

Im Jahr 2016 wurde der Bundesverkehrswegeplan 2030 beschlossen und löste den bis dato gültigen Bundesverkehrswegeplan 2004 ab.

Die Untersuchung verschiedener Ausbauvarianten bei gleichbleibender Trassierung zeigte, dass die verkehrlichen Ziele mit allen Varianten erreicht werden können. Dem Ergebnis dieser Untersuchung folgend, wurde schließlich die einbahnig-zweistreifige Trassierung mit abschnittsweisem Überholfahrstreifen als wirtschaftlichste und umweltverträglichste Lösung in den Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommen.

Mit dem 6. Fernstraßenausbauänderungsgesetz vom 02.12.2016 ist die B 26n unter der Bezeichnung „B 26 n AK Schweinfurt/Werneck (A 7) - Karlstadt“ im „Vordringlichen Bedarf“ und unter der Bezeichnung „B 26 n Karlstadt - A 3“ im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ enthalten. Die „B 276 Zubringer Lohr“ ist ebenfalls im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ enthalten.

2019

Linienbestimmungs­verfahren

Das Staatliche Bauamt Würzburg hat im November 2017 für das Projekt den Antrag auf Bestimmung der Linie erstellt. Nach Prüfung und Weitergabe der Regierung von Unterfranken und des Bayerisches Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Schreiben vom 21.03.2019 für den einbahnigen Neubau der B 26n einschließlich der Zubringer Karlstadt und Lohr die Linie gemäß § 16 Bundesfernstraßengesetz bestimmt.

Die Übersichtskarte und die Übersichtslagepläne aus der Linienbestimmung stehen Ihnen nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Übersichtskarte
Übersichtslagepläne